Die Regeln für Veranstaltungsgelände und Festivalgelände
Das Festivalgelände beschreibt alle Flächen und Orte, die durch die Festivalbesucher genutzt werden.
Das Veranstaltungsgelände sind die abgesperrten Flächen, auf denen Konzerte stattfinden. Dazu gehören die Heidecksburg, die Innenstadt, der Heinepark mit dem Kinderfest und alle Indoor-Veranstaltungsorte.
In allen Bereichen gilt:
- Der freundliche Umgang miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme sind ein wichtiger Bestandteil unseres Festivals.
- Um die Sicherheit aller Besucher zu gewährleisten, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Um diese umzusetzen gibt es vor Ort Bereichsleiter sowie die Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen. Deren Weisungen ist Folge zu leisten.
Speziell im Festivalgelände gilt es zu beachten:
- Alle Hunde sind an der Leine zu führen.
- Im Freibad und im SaaleMAXX sind Hunde nicht erlaubt.
- Offenes Feuer ist untersagt. Dies gilt auch für Holzkohlegrills.
- Es ist verboten, Gegenstände mitzuführen, die nach §42 und §42a des Waffengesetzes nicht gestattet sind.
- Auf den Campingplätzen ist von 01:00 bis 07:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.
- Gemeinschafts- und Frühstückszelte dürfen nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Manager vor Ort aufgestellt werden.
Und im Veranstaltungsgelände beachtet bitte die folgenden Regeln:
- Alle Hunde sind an der Leine zu führen und müssen einen Beißkorb tragen.
- In Indoor-Veranstaltungsorten sind Hunde nicht erlaubt.
- Es ist verboten, Gegenstände mitzuführen, die nach §42 und §42a des Waffengesetzes nicht gestattet sind, sowie jegliche Art von Messern.
- Das Mitführen von Gläsern, Glasflaschen und alkoholischen Getränken in das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
- Alkoholfreie Getränke bis 1,5 Liter in Plasteflaschen oder Thermosflaschen sind gestattet.
- Video-, Film- und Tonaufnahmen sind nur mit vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter gestattet.
- Aus Achtung den Musikern gegenüber, bitten wir unser Publikum die eigene Lautstärke dem Konzert anzupassen.
- Bitte beachtet, das auch wir verpflichtet sind, das Jugendschutzgesetz umzusetzen.